Leistungen der Mediation
Konfliktanalyse und -bewertung: Eine der ersten Leistungen in der Mediation ist die sorgfältige Analyse und Bewertung des Konflikts. Der Mediator hilft den Parteien, die Kernursachen und die Dynamik ihres Konflikts zu verstehen, was eine wesentliche Voraussetzung für eine effektive Lösungsfindung ist.
Ermöglichung der Kommunikation: Mediation fördert eine offene und respektvolle Kommunikation zwischen den Konfliktparteien. Der Mediator schafft einen sicheren Rahmen, in dem alle Beteiligten ihre Sichtweisen und Bedenken äußern können, ohne unterbrochen oder beurteilt zu werden.
Fokus auf Interessen statt Positionen: Ein zentrales Element der Mediation ist die Konzentration auf die zugrunde liegenden Interessen der Parteien anstatt auf ihre festgefahrenen Positionen. Dies erleichtert die Identifikation gemeinsamer Interessen und die Entwicklung von Lösungen, die für alle Seiten vorteilhaft sind.
Entwicklung kreativer Lösungen: Im Verlauf der Mediation werden die Parteien ermutigt, kreative und flexible Lösungsansätze zu entwickeln. Der Mediator unterstützt diesen Prozess durch gezielte Fragen und Techniken, die die Parteien dazu anregen, über konventionelle Lösungswege hinauszudenken.
Förderung der Eigenverantwortung: Mediation stärkt die Eigenverantwortung der Parteien, indem sie aktiv in die Lösungsfindung einbezogen werden. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die gefundenen Lösungen langfristig tragfähig und von den Beteiligten akzeptiert sind.
Vertraulichkeit und Neutralität: Eine wesentliche Leistung der Mediation ist die Gewährleistung von Vertraulichkeit und Neutralität. Der Mediator agiert als unparteiische dritte Partei und sorgt dafür, dass alle Informationen und Gespräche vertraulich behandelt werden, was das Vertrauen der Parteien in den Prozess stärkt.
Kosten- und Zeiteffizienz: Im Vergleich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen ist die Mediation in der Regel kostengünstiger und schneller. Die Parteien sparen nicht nur finanzielle Ressourcen, sondern auch Zeit und emotionalen Stress, indem sie eine zügige und einvernehmliche Lösung anstreben.
Nachhaltigkeit der Lösungen: Lösungen, die in der Mediation entwickelt werden, sind oft nachhaltiger, da sie auf gegenseitigem Verständnis und freiwilliger Übereinkunft basieren. Dies fördert langfristige Beziehungen und verhindert das erneute Aufflammen des Konflikts.
Flexibilität: Mediation bietet eine hohe Flexibilität hinsichtlich der Gestaltung des Prozesses und der möglichen Lösungen. Die Parteien können den Mediationsprozess ihren spezifischen Bedürfnissen und Umständen anpassen, was zu individuell maßgeschneiderten Vereinbarungen führt.
Förderung des zukünftigen Miteinanders: Durch die gemeinsame Arbeit an der Konfliktlösung werden Kommunikationsfähigkeiten und das gegenseitige Verständnis verbessert, was zu einem harmonischeren und produktiveren zukünftigen Miteinander beiträgt.
Mediation ist ein bewährtes Verfahren zur Konfliktlösung, das darauf abzielt, Streitigkeiten einvernehmlich und nachhaltig zu lösen. Im Gegensatz zu gerichtlichen Auseinandersetzungen bietet die Mediation den beteiligten Parteien die Möglichkeit, ihre Differenzen in einem vertraulichen und kooperativen Rahmen beizulegen. In diesem Dokument werden die Leistungen der Mediation näher erläutert und die Vorteile dieses Ansatzes hervorgehoben.
Die Mediation bietet eine Vielzahl von Leistungen, die weit über die bloße Konfliktlösung hinausgehen. Sie fördert die Kommunikation, stärkt die Eigenverantwortung und schafft nachhaltige Lösungen, die auf den Interessen der Beteiligten basieren. Als kosteneffiziente, vertrauliche und flexible Methode stellt die Mediation eine wertvolle Alternative zu traditionellen Streitbeilegungsverfahren dar und trägt zur langfristigen Verbesserung zwischenmenschlicher Beziehungen bei. Parteien, die auf der Suche nach einer effektiven und kooperativen Lösung für ihre Konflikte sind, sollten die Mediation als eine erstklassige Option in Betracht ziehen.
Auszug aus dem Mediationsgesetz:
§ 2 Verfahren; Aufgaben des Mediators
(1) Die Parteien wählen den Mediator aus.
(2) Der Mediator vergewissert sich, dass die Parteien die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens
verstanden haben und freiwillig an der Mediation teilnehmen.
(3) Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet. Er fördert die Kommunikation der Parteien und
gewährleistet, dass die Parteien in angemessener und fairer Weise in die Mediation eingebunden sind. Er kann im
allseitigen Einverständnis getrennte Gespräche mit den Parteien führen.
(4) Dritte können nur mit Zustimmung aller Parteien in die Mediation einbezogen werden.
(5) Die Parteien können die Mediation jederzeit beenden. Der Mediator kann die Mediation beenden, insbesondere
wenn er der Auffassung ist, dass eine eigenverantwortliche Kommunikation oder eine Einigung der Parteien nicht
zu erwarten ist.
(6) Der Mediator wirkt im Falle einer Einigung darauf hin, dass die Parteien die Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage
treffen und ihren Inhalt verstehen. Er hat die Parteien, die ohne fachliche Beratung an der Mediation teilnehmen,
auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Vereinbarung bei Bedarf durch externe Berater überprüfen zu lassen. Mit
Zustimmung der Parteien kann die erzielte Einigung in einer Abschlussvereinbarung dokumentiert werden.
§ 3 Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen
(1) Der Mediator hat den Parteien alle Umstände offenzulegen, die seine Unabhängigkeit und Neutralität
beeinträchtigen können. Er darf bei Vorliegen solcher Umstände nur als Mediator tätig werden, wenn die Parteien
dem ausdrücklich zustimmen.
(2) Als Mediator darf nicht tätig werden, wer vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig gewesen ist.
Der Mediator darf auch nicht während oder nach der Mediation für eine Partei in derselben Sache tätig werden.
(3) Eine Person darf nicht als Mediator tätig werden, wenn eine mit ihr in derselben Berufsausübungs- oder
Bürogemeinschaft verbundene andere Person vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig gewesen
ist. Eine solche andere Person darf auch nicht während oder nach der Mediation für eine Partei in derselben Sache
tätig werden.
(4) Die Beschränkungen des Absatzes 3 gelten nicht, wenn sich die betroffenen Parteien im Einzelfall
nach umfassender Information damit einverstanden erklärt haben und Belange der Rechtspflege dem nicht
entgegenstehen.
(5) Der Mediator ist verpflichtet, die Parteien auf deren Verlangen über seinen fachlichen Hintergrund, seine
Ausbildung und seine Erfahrung auf dem Gebiet der Mediation zu informieren.
§ 4 Verschwiegenheitspflicht
Der Mediator und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen sind zur
Verschwiegenheit verpflichtet, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Diese Pflicht bezieht sich auf alles,
was ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Ungeachtet anderer gesetzlicher Regelungen über die
Verschwiegenheitspflicht gilt sie nicht, soweit
1. die Offenlegung des Inhalts der im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung zur Umsetzung oder
Vollstreckung dieser Vereinbarung erforderlich ist,
2. die Offenlegung aus vorrangigen Gründen der öffentlichen Ordnung (ordre public) geboten ist, insbesondere
um eine Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung der physischen
oder psychischen Integrität einer Person abzuwenden, oder
3. es sich um Tatsachen handelt, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
Der Mediator hat die Parteien über den Umfang seiner Verschwiegenheitspflicht zu informieren.

Unsere Mission
Unsere Mission bei der Coaching-Group ist es, Sie dabei zu unterstützen, Ihre persönlichen und beruflichen Ziele zu erreichen. Unsere erfahrenen Coaches arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die zu Ihrem Erfolg beitragen. Wir legen Wert darauf, Ihr Unternehmen oder Sie persönlich zu verstehen, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten und Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg zu begleiten.